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Die Umweltzonen sind da:
Für besonders Feinstaub belastete Gebiete dürfen Städte und Gemeinden jetzt Fahrverbote aussprechen. Hier erfahren Sie, mit welcher Feinstaubplakette Sie Ihr Auto künftig kennzeichnen müssen, welche Nachrüstangebote wir für Sie bereithalten und weitere Informationen rund um das Thema Feinstaub.
Was ist Feinstaub?
Feinstaub ist nichts anderes als feiner Staub, also feste Partikel in der Atmosphäre die kleiner als 15 µm sind. Für die Emissionsreduktionsziele der europäischen Union erfolgt die Definition des Feinstaubs gemäß den im Jahre 1987 eingeführten National Air Quality Standard for Particulate Matter (kurz als PM-Standard bezeichnet) der US-amerikanischen Umweltschutzbehörde EPA (Environmental Protection Agency). In der ersten Fassung der amerikanischen Richtlinie wurde der Standard PM10 definiert, für den seit Anfang 2005 auch in der EU ein Grenzwert einzuhalten ist. Im Gegensatz zu der üblicherweise genannten Definition stellt PM10 keine scharfe Aufteilung der Immissionen bei einem aerodynamischen Durchmesser von 10 Mikrometern (10 µm) dar; vielmehr wurde versucht, das Abscheideverhalten der oberen Atemwege nachzubilden: Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von weniger als 1 µm werden vollständig einbezogen, bei größeren Partikeln wird ein gewisser Prozentsatz gewertet, der mit zunehmender Partikelgröße abnimmt und bei ca. 15 µm schließlich 0 % erreicht. Technisch gesehen entspricht dies der Anwendung einer Gewichtungsfunktion (in der Fachsprache Trennkurve bzw. Trennfunktion) auf die Immissionen (in der Praxis wird dies durch einen größenselektiven Einlass an den Messgeräten erreicht). Aus dem Verlauf dieser Gewichtungsfunktion leitet sich letztendlich auch die Bezeichnung PM10 ab, da bei ca. 10 µm genau die Hälfte der Partikel in die Gewichtung eingehen. Weiter Informationen zum Thema Feinstaub finden Sie bei Wikipedia... (http://de.wikipedia.org/wiki/Feinstaub)
Nachrüstungen an ihrem Fahrzeug die zum Bezug einer besseren Plakette berechtigen bitte unbedingt von der Zulassungsstelle in Ihrem Fahrzeugschein nachtragen lassen, da nur dann eine entsprechende Plakette ausgestellt werden kann.
Auf Grund der ab dem 01.03.2007 in Kraft tretenden Plakettenverordnung werden für Benziner ohne Katalysator schwere Zeiten anbrechen. Auch PKW-Modelle, die nur über einen G-Kat aus Einbauten von 1985 bis etwa 1992 verfügen, sollten über eine Nachrüstung nachdenken. Ebenso alle Diesel mit der Schadstoff-Stufe Euro1 und schlechter.
Leider wird es nicht für jedes Fahrzeugmodell einen Nachrüstsatz geben. Auch die Wirtschaftlichkeit bei bereits hohen Kilometerleistungen sollte geprüft werden.
Der nachträgliche Einbau eines geregelten Katalysators kann sogar dazu führen, dass die beste, grüne Plakette erreicht wird, die der Schadstoffgruppe 4 entspricht. Allerdings muss dafür in der Regel ein finanzieller Aufwand für die Nachrüstung von 700-900 Euro plus dem Einbau in Kauf genommen werden.
Für die G-Kat-Modelle aus 1985 bis ca. 1990 mit dem Abgas-Standard "Euro 1" können ebenfalls Nachrüstlösungen sinnvoll sein. Diese basieren meist auf Upgrade-Kats, Mini-Kats und Kaltlaufreglern.
Der Anbieter der Nachrüstlösung sollte allerdings dem Käufer garantieren können, dass mit der Nachrüstung die EG-Abgasrichtlinie 91/441/EWG erfüllt wird und das Fahrzeug mindestens die Emissionsschlüsselnummer "14" im KFZ-Schein eingetragen erhält.
Steuerlich kann die Nachrüstung von Diesel-PKW mit einem Rußpartikelfilter interessant sein. Wer im Zeitraum von Anfang 2006 bis Ende 2009 sein Fahrzeug nachrüstet oder bereits nachgerüstet hat, dem winkt eine Steuerbefreiung (siehe fertige Gesetzentwurf) in Höhe von 330 Euro. Dies gilt aber nur für Diesel-PKW, die bis Ende 2006 zugelassen worden sind.
Der TÜV Nord wies jedoch kürzlich darauf hin, dass eine solche Nachrüstung wesentlich teurer werden kann als geplant. Falls das Auto älter als fünf Jahre ist oder die Kilometerleistung über 80.000 km liegt muß bei der 500 bis 700 € teuren Filternachrüstung auch der schon vorhandene Oxydations-Katalysatot ausgetauscht werden. Dies kostet dann weitere 300 €. Der Steuerbonus von 330 € je Nachrüstung bleibt aber immer gleich.

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